Reservierungen, Honorare, AGB

Reiseleitungen

Da ich im Bereich Reiseleitungen unterschiedliche Reisearten übernehme, Studienreisen mit lokalen Stadtführungen, Erlebnisreisen ohne lokale Führungen und Wanderführungen, gibt es auch kein Einheits-Honorar. Auch gebe ich langjährigen Partnern einen Preisnachlass, den ein neuer Auftraggeber noch nicht bekommen kann. Grundsätzlich berechne ich den An- und Abreisetag als vollen Reiseleitungstag, da ich ja auch keine Vergütung für die Vorbereitungszeit erhalte und die manchmal noch sehr viel Zeit erfordert, gerade dann, wenn der Auftraggeber nicht so gut vorgearbeitet hat, was aufgrund der heutigen Personalsituation immer häufiger vorkommt. Entstehen höhere An- und Abreise oder zusätzlich Übernachtungskosten vereinbare ich dafür in der Regel eine Pauschale, die der Auftraggeber mit zu übernehmen hat.

Tagessatz-Richtwert: Insofern liegt der Tagessatz zwischen mindestens 230 und maximal 300 Euro inkl. USt (soweit anwendbar), wobei der Auftraggeber die Kosten der Unterkunft im Einzelzimmer/-kabine, Verpflegungsleistung der Gäste, lokale Transporte und freie Eintritte garantiert.

Auftragserteilungen und Anfragen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen, also per E-Mail (agenturmtv (at) arcor.de), Fax oder Brief. Sie sind erst verbindlich, wenn sie von mir als Reiseleiter rückbestätigt worden sind. Es gelten die nachfolgenden AGBs, sofern der Auftraggeber nicht auf seinen AGBs besteht und dies von mir akzeptiert wurde.

 

Gästeführungen

Auftragserteilungen und Anfragen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen, also per E-Mail (gaestefuehrer-michael (at) vodafonemail.de), Fax oder Brief. Sie sind erst verbindlich, wenn sie von mir als Gästeführer rückbestätigt worden sind.

Honorar-Richtwerte:

Die Preise beinhalten neben der Umsatzsteuer auch eine Grundpauschale von 40 € für normale Vorbereitung, Bürokosten, Telefon, Versicherungen und An- und Abreise. Zuschläge für Feiertage, frühmorgens oder spätabends, Themenführungen, lange Anfahrten, Führungen in Englisch usw. bleiben vorbehalten.

Wanderungen und Rundgänge zu Fuß sind maximal für 20 Personen möglich. Größere Gruppen benötigen eine/n zweite/n Führer/in.

1 bis 10 Personen

80 € bis 1,5 Std. (nur in den Landkreisen Harburg und Rotenburg/Wümme sowie Buxtehude/Altes Land)

90 € bis 2 Std. (nur in den Landkreisen Harburg und Rotenburg/Wümme sowie Buxtehude/Altes Land)

160 € bis 4 Std. (halbtags in ganz Norddeutschland)

210 € bis 6 Std. (in ganz Norddeutschland)

240 € bis 8 Std. (ganztags in ganz Norddeutschland)

Zuschläge: jede weitere Stunde 30 €, Themen- oder Kostumführungen 10 €, Sonntags-Zuschlag halbtags 20 €, darüber 40 €, Führung in Englisch 20 € pro Gruppe bis halbtags, darüber 40 €

11 - 20 Personen oder auch größere Busgruppen ohne große Fußrundgänge

10 € Zuschlag bis halbtags bzw. darüber 20 € zu den zuvor genannten Preisen pro Gruppe

Alle Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, die gewissenhafte Vorbereitung jeder Tour, An- und Abreisekosten sowie diverse Gebühren und Abgaben

 

AGBs:

Vertragsabschluss

Die Auftragserteilung muss grundsätzlich in Schriftform erfolgen und wird erst durch Rückbestätigung durch den Gästeführer/Reiseleiter verbindlich. Die Rückbestätigung enthält alle weiteren Einzelheiten, die für beide Seiten dann verbindlich gelten.

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsanfrage, dem Schriftverkehr und der Buchungsbestätigung durch den Gästeführer/Reiseleiter. Angaben zum Zeitumfang einer Tour verstehen sich als ungefähre Angaben.

Haftung

Der Gästeführer/Reiseleiter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der gebuchten Tour. Er haftet nur bei eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Handeln und nicht, wenn der Gesundheitszustand einzelner Gäste zu einer teilweisen Nichterfüllung der Leistung führt. Er haftet auch nicht für die Verkehrssicherheit Dritter (beispielsweise Museen oder Verkehrsmittel). Die Teilnahme des einzelnen Gastes erfolgt immer auf eigene Gefahr.

Leistungsminderung

Reklamationen eines Gastes bzw. Auftraggebers hinsichtlich Leistungsmängel sind zunächst dem Gästeführer/Reiseleiter selbst anzuzeigen, damit dieser Abhilfe schaffen kann. Abweichungen aufgrund höherer Gewalt gelten nicht als Leistungsminderung. Vertritt der Gast bzw. Auftraggeber die Auffassung, dass der Gästeführer/Reiseleiter nicht für Abhilfe gesorgt hat, muss er innerhalb eines Monats nach dem Ende einer Führung eine schriftliche Mängelrüge beim Gästeführer/Reiseleiter einreichen. Ansprüche des Gastes bzw. Auftraggebers verjähren sechs Monate nach Ende der Führung. Erfüllungsort ist Rosengarten bei Hamburg, zuständiges Gericht ist das Amtsgericht Tostedt.

Stornierung eines Auftrages

Aus der Auftragsbestätigung ergibt sich bis wann ein Auftrag kostenlos storniert werden kann oder welche gestaffelten Gebühren ggf. anwendbar sind. Öffentliche Touren für Einzelgäste haben meist eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese unterschritten, kann die Tour vom Gästeführer/Reiseleiter abgesagt werden, meist noch kurzfristig. Falls der Gästeführer/Reiseleiter aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt (Schlechtwetter, Unfall etc.) die Tour absagen muss, erfolgt nur bei Krankheit die Erstattung des ggf. bereits bezahlten  Honorars, weitere Ansprüche bestehen nicht. Falls Gäste die Tour vorzeitig abbrechen oder nicht erscheinen, besteht kein Anspruch auf die Erstattung eines anteiligen Honorars.

Zahlung des Honorars

Das vereinbarte Honorar ist gemäß Auftragsbestätigung fällig. Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe oder Einzelgäste gilt eine Wartezeit von maximal 10 Minuten als vereinbart. Bei noch späterem Eintreffen wird auf Einzelgäste nicht gewartet, bei Gruppen verkürzt sich die Führungszeit. Trotzdem fällt das ursprünglich vereinbarte Honorar an.

Datenschutz

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der Führung zur Verfügung gestellten Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert, weiterarbeitet und für den Kontakt mit dem Auftraggeber genutzt werden. Sie werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.